Verschärfte Bußgeldkatalog-Verordnung unwirksam
Die erst im April vom Verkehrsministerium beschlossenen Änderungen des Bußgeldkatalogs sind unwirksam. Grund ist eine Verletzung des Zitiergebots des Grundgesetzes.
Bereits in mehreren Bundesländern wurde die neue Verordnung nun auch schon wieder außer Kraft gesetzt. Sollten Sie einen Bescheid erhalten, der Strafen und/oder Strafmaß nach neuem Bußgeldkatalog behandelt, dann wäre der erste Schritt sofort Einspruch einzulegen. Je nachdem wäre dann das Hinzuziehen von rechtlichem Beistand empfehlenswert.
Text: Marco Mander
Bild: blickpixel / pixabay
Veröffentlicht am: 08.07.2020 | Kategorie: DMV News | Zugriffe: 7740

Marco Mander
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