Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Immer mehr Unfälle mit E-Scootern

Alkoholisiert, auf Abwegen und zu schnell E-Scooter haben sich in Windeseile als Mobilitätslösung für die letzte Meile in Großstädten etabliert. Vor allem beim jüngeren Publikum kommen die trendigen Elektro-Roller gut an.

 

Schattenseite dieser Entwicklung ist ein ebenso rasanter Anstieg der Unfallzahlen. Von 2020 bis 2021 stiegt die Zahl der Verletzten bei E-Scooter-Unfällen laut amtlicher Statistik bundesweit um mehr als das Doppelte, von 2.298 auf 4.882 Verletzte. Dieser Trend scheint sich auch im laufenden Jahr fortzusetzen. In Baden-Württemberg erhöhte sich die Zahl der Verunglückten im ersten Halbjahr 2022 laut Innenministerium erneut um knapp 76 Prozent. „Offenbar fühlt sich mancher auf den kleinen Rollern doch etwas zu sicher“, sagt Luigi Ancona aus der DEKRA Unfallforschung. “Wir müssen sogar noch von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, weil mit Sicherheit viele leichtere Unfälle nicht polizeilich erfasst werden.“

 

Als häufigste Fehlverhalten wurden im Jahr 2021 Fahren unter Alkoholeinfluss (18,1%), falsche Straßenbenutzung inklusive Gehweg (18,1 %) und nicht angepasste Geschwindigkeit (7,4 %) registriert. „Viel spricht dafür, dass viele Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern die geltenden Verkehrsregeln nicht kennen oder sie bewusst ignorieren“, sagt Luigi Ancona, Unfallforscher bei DEKRA. In punkto Straßennutzung gelten für Elektroroller-User die gleichen Regeln wie für Radfahrer. Sie sind verpflichtet, Radwege und Schutzstreifen zu nutzen; fehlen sie, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Sofern nicht ausdrücklich freigegeben, sind Gehwege und Fußgängerzonen für E-Scooter tabu. Wer E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

 

Ein Führerschein ist nicht erforderlich, allerdings braucht man ein kleines Versicherungskennzeichen. Ancona empfiehlt, bei Nässe besonders vorsichtig zu fahren. Vor allem an Bordsteinkanten, Kanaldeckeln, Gleisvertiefungen und auf Kopfsteinpflaster könne man mit den kleinen Rädern der E-Scooter leicht hängenbleiben oder wegrutschen. Der Unfallexperte erinnert außerdem daran, dass die Promillegrenze von 0,5 Promille (Fahranfänger: 0,0) auch auf dem E-Scooter gilt. Wer das nicht beachtet, bringt durch eine Alkoholfahrt seinen Pkw-Führerschein in Gefahr.

 

Text und Foto: DEKRA

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 16. Dezember 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Kontakt

Deutscher Motorsport Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main

 

Telefon: (069) 6950020
Telefax: (069) 69500220
E-Mail: