Kontakt
Deutscher Motorsport Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6950020
Telefax: (069) 69500220
E-Mail:
Der DMV hat mit dem Nachwuchsförderprogramm „Junges Engagement“ einen Rahmen geschaffen, der sich an Neueinsteiger und junge engagierte Menschen aus den Bereichen Leistungssport und Motorsportorganisation richtet.
Um die sachgerechte Verteilung der im geschäftsführenden Präsidium des DMV bereitgestellten finanziellen Förderungsmittel sicherzustellen, beschließt das geschäftsführende Präsidium nachfolgende Richtlinien zur Förderung „Junges Engagement“ im Sport.
Den genauen Richtlinien können Sie im Downloadcenter unter dem Begriff "Junges Engagement" herunterladen.
Förderungsvoraussetzung und Förderungsverfahren
――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――
Förderung von Trainerausbildungen
Ziel und Art der Förderung
Der Deutsche Motorsport Verband e.V. unterstützt seine Ortsclubs bei der Ausbildung von Jugendtrainern. Gefördert wird die Ausbildung zum DOSB-Trainer, die als Kompaktkurs angeboten wird. Diese Ausbildung wird vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannt und umfasst zwei Lehrgänge, die jeweils vier Tage dauern und im Januar/Februar und Oktober/November stattfinden.
Ausbildungsinhalte
Nach dem ersten Lehrgang erfolgt eine schriftliche Prüfung. Die Teilnehmer erstellen zur Vertiefung der Inhalte einen visualisierten Lizenzierungs-Bericht und präsentieren diesen im zweiten Lehrgang, der mit einer praktischen Prüfung abschließt.
Teilnahmevorraussetzungen
Antragsverfahren
Anträge für die Förderung können vom 1. bis 31. Oktober eines Jahres für das folgende Jahr gestellt werden. Förderungswürdige Kandidaten müssen von ihrem DMV-Ortsclub oder der Landesgruppe nominiert werden. Die Entscheidung über die Förderung trifft das geschäftsführende Präsidium.
Verwendungsnachweis und Mitteilungspflichten
Geförderte Trainer sind verpflichtet, regelmäßig über ihre Einsätze zu berichten und den DMV als Förderer zu erwähnen. Die Förderung kann nach den Richtlinien des DMV jederzeit zurückgenommen werden.
――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――
Förderung von Sportwarteausbildungen
Der Deutsche Motorsport Verband e.V. unterstützt Mitglieder, die eine Karriere in der Organisation und Durchführung von Motorsportveranstaltungen anstreben. Gefördert wird die Erstausstellung einer DMSB-Sportwartlizenz der Stufe B, einschließlich des Besuchs eines DMSB-Lehrgangs und der dazugehörigen Prüfung für die folgenden Prüfungsbereiche:
Veranstaltungssekretär |
Sportkommissar |
Rennleiter |
Fahrtleiter |
Leiter der Streckensicherung |
Teilnahmevorraussetzungen
Anträge für die Förderung können jährlich vom 1. bis 31. Oktober gestellt werden. Abweichungen sind möglich. Förderungswürdige Kandidaten müssen von ihrem DMV-Ortsclub nominiert werden und werden anschließend vom DMV schriftlich zum Lehrgang eingeladen.
Anträge sind schriftlich vom DMV zu richten und müssen folgende Angaben enthalten:
Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des Antragstellers
Angaben zur Sportwartausbildung
Das geschäftsführende Präsidium entscheidet über die Förderung. Entscheidungen werden schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, und die Mittel dürfen erst bei Bedarf abgerufen werden.
Verwendungsnachweis und Mitteilungspflichten
Nach erfolgreicher Ausbildung und Ausstellung der Sportwartlizenz ist die Geschäftsstelle zu informieren und eine Kopie der Lizenzrechnung einzureichen. Geförderte müssen regelmäßig über ihre Einsätze im Ortsclub und/oder für den DMV berichten und schriftliche Berichte einreichen. Zudem müssen sie den DMV als Förderer erwähnen.
Rücknahme oder Widerruf der Förderung
Der DMV kann die Förderung jederzeit zurücknehmen oder widerrufen, wenn folgende Fälle eintreten:
Abbruch der Sportfahrtausbildung
Verurteilung in einem Sportgerichtsverfahren
Teilnahme an nicht genehmigten Motorsportveranstaltung
Tätigkeit im Motorsport im Rahmen eines Sponsoring- oder Arbeitsvertrages oder als Selbstständiger
――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――
Förderung von Sport und Sportlern
Ziel und Art der Förderung
Der Deutsche Motorsport Verband e.V. unterstützt Nachwuchsfahrer der Kaderstufen C und D im Leistungssport. Durch gezielte Kadertrainings, Leistungsdiagnostik und Selbstmarketing soll der Einstieg in den Leistungssport erleichtert und die Basis für weiterführende Förderprogramme geschaffen werden. Ziel ist die Weiterentwicklung der Sportler und die Bereitstellung einer leistungsorientierten Förderung.
Förderungsumfang
Das Programm umfasst alle Lizenz- und nicht Lizenz-Disziplinen wie Bahnsport, Drag Racing, Kart, Motocross, Rallye, Rundstrecke, Slalom, Trial, Mofacross, Stock-Car, Jugendkart und weitere. Pro Kalenderjahr können DMV-Ortsclubs und Landesgruppen bis zu zwei förderungswürdige Nachwuchsfahrer benennen.
Das Förderprogramm umfasst
Die Kosten des Programms trägt der DMV, die Kosten für Anfahrt und eventuell notwendige Hotelunterbringung trägt der Teilnehmer.
Teilnahmevorraussetzungen
Antragsverfahren
Anträge für die Förderung können jährlich vom 1. bis 31. Oktober gestellt werden. Abweichungen sind möglich. Förderungswürdige Kandidaten müssen von ihrem DMV-Ortsclub nominiert werden und werden anschließend vom DMV eingeladen.
Anträge sind schriftlich an den DMV zu richten und müssen folgende Angaben enthalten:
Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des Antragstellers
Motorsportlicher Lebenslauf
Das geschäftsführende Präsidium entscheidet über die Förderung. Entscheidungen werden schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Verwendungsnachweis und Mitteilungspflichten Geförderte müssen regelmäßig über ihre Einsätze und persönliche Entwicklung im Sport berichten und schriftliche Berichte an die DMV-Geschäftsstelle/Sportabteilung einreichen. Zudem müssen sie den DMV als Förderer erwähnen.
Rücknahme oder Widerruf der Förderung
Der DMV kann die Förderung jederzeit zurücknehmen oder widerrufen, wenn folgende Fälle eintreten:
Verstoß gegen die Förderrichtlinien
Abbruch der Ausbildung
Verurteilung in einem Sportgerichtsverfahren
Teilnahme an nicht genehmigten Motorsportveranstaltungen
Tätigkeit im Motorsport im Rahmen eines Sponsoring- oder Arbeitsvertrages oder als Selbstständiger
――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――――
Sonstige Fördermaßnahmen, Einzelprojekte und Kooperationen
Ziel und Art der Förderung
Der Deutsche Motorsport Verband e.V. kann, unter Berücksichtigung der Jugendordnung der MSJ und der Satzung des DMV, verschiedene Fördermaßnahmen, Einzelprojekte und Kooperationen beschließen. Diese können sowohl Maßnahmen in der Sportorganisation als auch für Sportler in allen Lizenz- und nicht Lizenz-Disziplinen umfassen, wie Bahnsport, Drag Racing, Kart, Motocross, Rallye, Rundstrecke, Slalom, Trial, Mofacross, Stock-Car und Jugendkart.
Förderungsumfang
Die genaue Art, der Umfang und die Höhe der Förderung werden je nach spezifischer Maßnahme, Projekt oder Kooperation in gesonderten, ergänzenden Richtlinien festgelegt.
Teilnahmevoraussetzungen
Folgende Grundkriterien sind für alle Fördermaßnahmen zu erfüllen:
Mitgliedschaft im DMV
Keine offenen DMV-Beiträge
Zusätzliche Kriterien werden je nach Fördermaßnahme in den ergänzenden Richtlinien festgelegt.
Antragsverfahren
Die Antragsverfahren werden nach Bedarf geöffnet. Förderungswürdige Kandidaten müssen von ihrem DMV-Ortsclub, der Landesgruppe oder dem Projekt- bzw. Kooperationspartner nominiert werden. Anschließend erfolgt eine schriftliche Einladung durch den DMV.
Die Antragsmodalitäten und erforderlichen Angaben richten sich nach der jeweiligen Fördermaßnahme und werden in den ergänzenden Richtlinien detailliert beschrieben. Über die Förderung entscheidet das geschäftsführende Präsidium, das diese Entscheidung auch an die Geschäftsstelle delegieren kann. Entscheidungen werden ausschließlich schriftlich mitgeteilt und es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Verwendungsnachweis und Mitteilungspflichten
Geförderte müssen regelmäßig über ihre Einsätze und persönliche Entwicklung im Sport berichten und schriftliche Berichte an die DMV-Geschäftsstelle/Sportabteilung einreichen. Sie sind verpflichtet, den DMV als Förderer zu erwähnen.
Die spezifischen Anforderungen an den Verwendungsnachweis und die Mitteilungspflichten werden in den jeweiligen ergänzenden Richtlinien festgelegt.
Rücknahme oder Widerruf der Förderung
Der DMV kann die Förderung jederzeit zurücknehmen oder widerrufen. Bedingungen, die zu einer Rücknahme oder einem Widerruf führen, werden in den ergänzenden Richtlinien beschrieben. Förderempfänger Grundsätzlich förderungsberechtigt sind DMV-Mitglieder. Weitere Details zu den Förderempfängern werden je nach Maßnahme, Projekt oder Kooperation in den ergänzenden Richtlinien festgelegt.
Deutscher Motorsport Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6950020
Telefax: (069) 69500220
E-Mail: