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Spätestens bis Ende Januar 2023 müssen Autofahrende das Erste-Hilfe-Material ihres Fahrzeuges um zwei Atemschutz-Masken ergänzen. Bei den Gesichtsmasken kann es sich um OP- oder FFP2-Masken handeln. Das sieht die geänderte DIN-Norm 13164 vor, die den Inhalt von Verbandkästen regelt. Damit kann es bei Fehlen der Masken von Februar an ein Knöllchen geben. Bei unvollständigem Erste-Hilfe-Material war bisher ein Verwarnungsgeld von fünf Euro üblich. Fehlt es ganz, sind es zehn Euro. Das Mitführen der Masken soll im Falle eines Unfalls zu einem höheren Schutz aller Beteiligten beitragen. Die Regelung gilt für Pkw, Lkw, Busse und Quads.
Geringer Mangel bei der HU
Die neue Regelung hat auch Auswirkungen auf die Hauptuntersuchung (HU), erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Stellt sich bei der HU heraus, dass das Erste-HilfeMaterial unvollständig ist, wird dies als geringer Mangel eingestuft. Das ist auch der Fall, wenn die Materialien Mängel zeigen oder wenn der Verbandkasten ganz fehlt. Sind die Materialien überaltert, gibt es lediglich einen Hinweis im Prüfbericht.
Jährlich einen Frische-Check
Die Experten weisen darauf hin, dass ein gebrauchsfähiges Erste-Hilfe-Material im Notfall wertvolle Dienste bei der Erstversorgung von Verletzten leisten kann. Im Notfall könne jeder Einzelne davon profitieren. Sie empfehlen, die Materialien einmal pro Jahr bei einem Frische-Check auf Zustand, Alter und Vollständigkeit zu prüfen und unbrauchbare Teile auszutauschen. Das Verfallsdatum ist auf der Außenseite angegeben. Bei überalterten Materialien sei nicht mehr gewährleistet, dass Verbände und Kompressen noch steril sind. Wer ein neues Erste-Hilfe-Set anschafft, muss darauf achten, dass der Inhalt der DIN-Norm 13164 entspricht - und es mit den zwei jetzt geforderten Corona-Masken ausgestattet ist.
Text und Foto: DEKRA
Fr, 22. November 2024
Mo, 18. November 2024
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