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- Tagfahrlicht ist nicht gleich Abblendlicht
- Kräftige, helle Farben und hohe Kontraste steigern die Sichtbarkeit
- Für Zweiradfahrer und Fußgänger besonders wichtig
Gut gesehen zu werden hilft bei der sicheren
Teilnahme am Straßenverkehr. Das gilt auch im Sommer, selbst
wenn dieser viel Sonnenschein und lange Tageslichtphasen
bietet. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische
Überwachung mbH hin. Denn zum Beispiel ungünstiger
Sonnenstand (Gegenlicht), Regen, Nebel und andere Phänomene
können die Wahrnehmung von Autofahrern und anderen
Verkehrsteilnehmern auch im Hellen beeinträchtigen. Besonders
in solchen Situationen hilft es, wenn Fußgänger und andere
Fahrzeuge durch starke Farben, hohe Kontraste oder Licht
besser wahrzunehmen sind.
Licht an am Auto: Seit Februar 2011 müssen alle neuen
Personenwagen, die in Deutschland zugelassen werden, mit
Tagfahrlicht ausgestattet sein. Für Lastwagen gilt diese
Regelung seit August 2012. Weit verbreitet sind dabei eigene
Tagfahrleuchten, die gegenüber den Scheinwerfern des
Abblendlichts eine erheblich geringere Lichtabgabe haben und
nach vorn weisen, statt die Fahrbahn auszuleuchten. Sie haben
ausschließlich eine Signalfunktion und werden automatisch
ausgeschaltet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Eine Pflicht
zur Nutzung des Tagfahrlichts bei Autos gibt es in Deutschland nicht,
nur eine Empfehlung.
Andere Länder, andere Lichtvorschriften: Gerade vor einer Fahrt ins
Ausland für den Sommerurlaub ist es sinnvoll, sich über die dort
geltenden Regeln für die Beleuchtung zu informieren. Diese weichen
zum Teil erheblich voneinander ab. Beispielsweise schreiben die
Straßenverkehrsbehörden in Skandinavien und dem Baltikum vor, dass
ganzjährig auf allen Straßen mit Licht gefahren werden muss. In
anderen Ländern wie Italien gilt eine vergleichbare Regelung für alle
Straßen außerhalb von Ortschaften. Und Portugal weist sogar eine
Tagfahrlichtpflicht für einzelne Strecken aus.
Zweiräder besser sichtbar machen: Exakt umgekehrt wie bei
Automobilen verhält es sich in Deutschland mit Motorrädern: An
Krafträdern muss tagsüber stets das Licht eingeschaltet sein, um das
Zweirad besser sichtbar zu machen – das schreibt die deutsche
Straßenverkehrsordnung StVO in § 17 2a vor. Allerdings müssen
Motorräder nicht zwingend mit einem eigenen Fahrlicht ausgerüstet
werden. In diesem Fall wird eben tagsüber das Abblendlicht
eingeschaltet. Auch für Fahrräder gibt es Leuchten mit
Tagfahrlichtfunktion. Bei ihnen erzeugen einige LED einen Lichtkegel
mit geringer Intensität, der direkt nach vorn strahlt und so die
Wahrnehmbarkeit verbessert. Eingeschaltet wird die Funktion mit
einem Helligkeitssensor.
Wenn bunter besser ist: Fußgänger, Fahrradfahrer und
Motorradfahrer sollten auch im Sommer darauf achten, dass sie
durch entsprechende Kleidung, Licht und Hilfsmittel wie Reflektoren
besser im Straßenverkehr wahrgenommen werden. Deshalb sollten
beispielsweise Kinder auf dem Schulweg Textilien oder Ranzen mit
Reflektoren und in kräftigen Farben tragen.
Licht ins Dunkel bringen: Auch im Sommer wird es dunkel. Dann ist
es vor allem für Fußgänger besonders wichtig, mit heller oder
reflektierender Kleidung die eigene Sichtbarkeit auf der Straße zu
steigern. Ein drastisches Beispiel führt der Automobilclub ADAC an:
Dunkel gekleidete Fußgänger können bei ungünstigen Bedingungen
erst in einer Entfernung von 25 Metern von einem Autofahrer erkannt
werden. Das reicht selbst bei 50 km/h nicht mehr für eine
Notbremsung aus. Mit stark reflektierender Kleidung wie einer Warnweste hingegen steigt die Entfernung auf mehr als das Fünffache.
Sicherheit durch Sichtbarkeit: Den Effekt reflektierenden Materials
sollten auch Autofahrer bei Pannen nutzen, indem sie eine Warnweste
tragen. In Deutschland ist es vorgeschrieben, mindestens eine davon
im Auto mitzuführen. Die GTÜ prüft bei der Hauptuntersuchung, dass
diese wichtige Sicherheitsausrüstung an Bord ist. Sinnvoll ist es, für
alle Passagiere Warnwesten mitzuführen. Es gibt sie sogar als
Familiensatz in großen und kleinen Größen.
Text und Foto: GTÜ
Fr, 22. November 2024
Mo, 18. November 2024
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