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So schnell man Punkte auf seinem Konto in Flensburg ansammelt, so schwierig ist es, sie wieder loszuwerden. Um die Hälfte des Weges bis zum Führerscheinentzug zurückzulegen, braucht es nicht viel: Zum Beispiel eine Ampel übersehen, die schon länger als eine Sekunde Rotlicht zeigt, zusätzlich einmal ohne Freisprecheinrichtung am Steuer zum Handy greifen und dann noch zu forsch an einen Zebrastreifen heranfahren, genügt schon, wenn man ertappt wird.
In der Verkehrssünderkartei sind dann bereits vier Punkte verbucht: an der Ampel gab es zwei, für die beiden anderen Verstöße jeweils einen Punkt. Bei acht Punkten ist der Schein erst einmal weg. Damit es damit nicht allzu schnell geht, erreicht die Betroffenen bei einem Punktestand von vier bis fünf Punkten eine schriftliche Ermahnung. Sie enthält den Hinweis auf ein Fahreignungsseminar, das auf freiwilliger Basis besucht werden kann. Bei Teilnahme lockt als Bonus der Abzug eines Punktes, allerdings geht das nur einmal innerhalb von fünf Jahren.
Zu beachten ist, dass Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren gelöscht werden. Die Tilgungsfrist steigt auf fünf Jahre, wenn die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis werden die Punkte erst nach zehn Jahren gelöscht.
Auf der nächsten Stufe, bei 6 bis 7 Punkten, finden Verkehrssünder eine Verwarnung im Briefkasten. Sie weist auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei acht Punkten hin und empfiehlt, am freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen. Bei diesem Punktestand gibt es jedoch keinen Punkterabatt mehr. „Der Schritt von vier bzw. fünf Punkten zu sechs Punkten ist recht klein und kann sich durch eine Unachtsamkeit schnell ereignen. Deshalb macht es Sinn, nach Erreichen von vier oder fünf Punkten schon bald an einem Eignungsseminar teilzunehmen, um in den Genuss des Punkterabatts zu kommen“, so Thomas Wagner, Leiter der Begutachtungsstellen für Fahreignung bei DEKRA.
Eine Auskunft über den eigenen Punktestand im Fahreignungsregister ist kostenfrei. Ein Vordruck steht auf der Website www.kba.de unter Formulare bereit.
Text und Foto: DEKRA
Fr, 22. November 2024
Mo, 18. November 2024
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