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Hagelschaden - was tun?

Erst Freigabe, dann Reparatur.
In den Sommermonaten ist im Zuge des Klimawandels immer häufiger mit Hagel zu rechnen. Im Jahr 2021 gab es laut Deutscher Versicherungswirtschaft Kfz-Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro allein durch Hagel, Blitz und Sturm.

Die Sachverständigen von DEKRA informieren, worauf Betroffene bei einem Hagelschaden achten müssen.

• Versicherung informieren. Hagelgeschädigte müssen ihre Versicherung „unverzüglich“ über den Vorfall informieren: schriftlich, telefonisch oder per E-Mail, möglichst genau mit Tag, Uhrzeit und Ort. Teil- und kaskoversicherte Fahrzeuge sind bei Hagelschäden in vollem Umfang versichert.

• Fotos machen. Zur Beweissicherung kann es sinnvoll sein, das Ausmaß des Schadens direkt nach dem Hagelschlag durch Fotos zu dokumentieren.

• Schaden mindern. Geschädigte unterliegen der Schadenminderungspflicht. Zum Beispiel eingeschlagene Autoscheiben abdecken, um das Fahrzeug vor Regen zu schützen.

• Freigabe einholen. Keinerlei Reparaturen ohne Freigabe der Versicherung in Auftrag geben. Ohne Deckungszusage muss der Schaden unter Umständen sonst aus eigener Tasche bezahlt werden.

• Besichtigung. Meist organisiert der Versicherer einen Besichtigungstermin, bei dem ein Gutachter, zum Beispiel von DEKRA, die Schadenhöhe ermittelt und den Reparaturweg festlegt.

• Reparieren oder kassieren. Die Betroffenen haben die Wahl zwischen Reparatur des Fahrzeuges oder Auszahlung der Schadensumme. Bei der Instandsetzung ist zu beachten, ob der Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vorsieht.

• Offenlegung. Beim Verkauf des Fahrzeuges muss man einen Hagelschaden gegenüber dem Käufer angeben, sonst kann der Käufer unter Umständen vom Kauf zurücktreten.

Text und Foto: DEKRA

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 03. Juli 2023

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Kontakt

Deutscher Motorsport Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main

 

Telefon: (069) 6950020
Telefax: (069) 69500220
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