Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Motorsporthaftpflichtversicherung – DMV-Veranstalter auch weiterhin gesetzeskonform abgesichert

Motorsporthaftpflichtversicherung – DMV-Veranstalter weiterhin gesetzeskonform abgesichert

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt. Damit wurde ein Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses umgesetzt, nachdem das Gesetz am 02. Februar 2024 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte. Nachdem der Bundestag bereits am 23. Februar 2024 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt hat, kann das Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. 

 

Die Änderungen im Pflichtversicherungsgesetz machen eine Anpassung der Deckungssumme im Bereich der Motorsporthaftpflichtversicherungen nötig. Künftig müssen Halter, Eigentümer und Fahrer von Rennfahrzeugen, die bei Motorsportveranstaltungen eingesetzt werden, eine Mindestversicherungssumme für Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden Dritter, einschließlich Zuschauer und anderen Umstehenden, vorhalten. Die Versicherungssumme muss den Anforderungen gemäß § 5 d des Pflichtversicherungsgesetzes entsprechen und gilt für Schäden, die durch den Gebrauch des Rennfahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten wie Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen entstehen.

 

Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensfall

1. für Personenschäden 7.500.000 Euro,

2. für Sachschäden 1.300.000 Euro,

3. für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden 50.000 Euro.

 

Dieser Versicherungsschutz kann abgeschlossen werden durch: Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs, vom Veranstalter oder einer anderen Partei.

 

Die DMV-Mitglieder und Ortsclubs können weiterhin die gewohnte Motorsport-Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen und sind somit gesetzeskonform. Lediglich die Deckungssumme muss nach der neuen Gesetzeslage von bisher 5 Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro Deckungssumme angepasst werden.

 

Unter "DOWNLOADS" bei diesem Artikel finden Sie entsprechende Downloads

Kontakt

Deutscher Motorsport Verband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main

 

Telefon: (069) 6950020
Telefax: (069) 69500220
E-Mail: