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Regeln für den Fahrradverkehr: In gemeinsamen Zonen im Schritttempo

In gemeinsam mit Fußgängern genutzten Bereichen, wie etwa freigegebenen Fußgängerzonen oder auf verkehrsberuhigten Plätzen, müssen Radfahrer auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Das bedeutet: die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen und höchstens Schrittgeschwindigkeit fahren; das entspricht etwa vier bis sieben km/h. Wenn es die Situation erfordert, sind sie sogar verpflichtet zu warten. 

 

”Radfahrer dürfen sich in gemeinsamen Zonen nicht den Weg freiklingeln und nicht beliebig schnell fahren. Vor allem gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Personen müssen Radler jegliche Gefährdung ausschließen. Das bedeutet: mit angepasster Geschwindigkeit fahren und jederzeit bremsbereit sein”, sagt Luigi Ancona, Unfallforscher bei DEKRA. Wer dort zu schnell unterwegs ist, riskiert im Übrigen ein Knöllchen. 

 

Aber auch Radfahrer können Rücksichtnahme für sich in Anspruch nehmen. So müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Abstand halten. Auf Straßen mit Radweg besteht ein Parkverbot bereits im Bereich von acht Metern vor Einmündungen und Kreuzungen Wichtig auch: Auf Schutzstreifen für Radfahrer gilt ein generelles Halteverbot. Die gestrichelte weiße Linie am Fahrbahnrand darf nur ”bei Bedarf” überfahren werden, zum Beispiel, um einem Hindernis oder einer Baustelle auszuweichen. 

 

Ist der Streifen mittels einer durchgehenden weißen Linie von der Fahrbahn abgetrennt, handelt es sich um einen Radfahrstreifen, der von Kfz noch nicht einmal zum Ausweichen genutzt werden darf. Zu beachten ist auch, dass geradeaus fahrende Radler auf beiden Streifen Vorrang haben, wenn ein Fahrzeug nach rechts abbiegt. ”Im immer dichteren Straßenverkehr kann es nur dann mehr Sicherheit und weniger Unfälle geben, wenn alle Beteiligten wechselseitig mehr Rücksicht nehmen. Dabei kann es helfen, sich von Zeit zu Zeit in die Situation des anderen hineinzuversetzen. Viele Autofahrer zum Beispiel sind öfter auch als Radfahrer unterwegs, und umgekehrt”, meint Unfallforscher Ancona. 

 

Text und Foto: DEKRA

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Veröffentlichung

Fr, 31. Mai 2024

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