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Gewichtsverteilung und Gesamtgewicht beeinflussen das
Fahrverhalten
Kleine Kontrolle nach dem Koppeln
Die GTÜ nennt Tipps rund um die Fahrt mit dem Trailer
Ein Anhänger ist rasch mit einem Zugfahrzeug verbunden: Staubkappe vom Kugelkopf entfernen, Kupplung auf dem Kugelkopf einrasten, Stecker der Beleuchtung verbinden – fertig. Doch im Sinne der Sicherheit rät die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, beim Betrieb eines Anhängers einige Punkte etwas genauer zu beachten.
Acht Fakten für die sichere Fahrt mit dem Anhänger
1. Das Zugfahrzeug: Wie schwer darf der Anhänger sein, den das Zugfahrzeug ziehen darf? Fachlich ausgedrückt geht es um dessen Anhängelast. Die entsprechende Angabe steht in den Fahrzeugpapieren. Die Bandbreite ist groß. Einige Pkw sind für den Anhängerbetrieb gänzlich ungeeignet. Mancher Pkw schafft 500 Kilogramm, andere sogar 3.500 Kilogramm. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, unter anderem Motorleistung, Getriebe und Bremsen. Das führt dazu, dass die Anhängelast sogar innerhalb einer Modellreihe deutlich variieren kann.
Unterschieden wird außerdem zwischen ungebremsten und gebremsten Anhängern. Pkw-Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht müssen mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein. Beispiel: Bei vielen beliebten Kompaktwagen beträgt die Anhängelast rund 600 Kilogramm (ungebremst) und 1.500 Kilogramm (gebremst). Die Stützlast, mit der die Kupplung auf dem Kugelkopf liegt, beträgt in vielen Fällen 75 Kilogramm. Tipp der GTÜ: Wer einen Anhänger nutzen möchte, sollte sich vor dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos gründlich über die Anhängelast informieren.
2. Gefahren im Verzug: Ein zu schwerer Anhänger beeinflusst das Fahrverhalten negativ und erschwert die Kontrolle des Fahrers über den Gesamtzug. Die Schleudergefahr steigt und der Bremsweg verlängert sich. Außerdem können Schäden an Zugfahrzeug wie Anhänger entstehen. Risse oder Brüche an Kupplung wie Chassis sind nicht auszuschließen. Prallt bei einem Unfall ein Fahrzeug von hinten auf den Zug, sollte die komplette Zugvorrichtung unbedingt durch einen Sachverständigen überprüft werden. Die GTÜ-Experten stehen dafür bereit. Denn Schäden sind für den Laien oft nicht erkennbar.
3. Korrekt beladen: Nicht allein das maximal zulässige Gesamtgewicht ist ausschlaggebend beim Beladen eines Anhängers. Wichtig ist auch die Lastverteilung im Trailer. Diese sollte gleichmäßig erfolgen, um einseitige Belastung oder Überlastung zu vermeiden. Besonders schweres Ladegut sollte über der Achse – oder den Achsen – platziert werden. Überlast oder zu weit vorn oder hinten platziertes Gewicht kann die Fahrstabilität erheblich beeinträchtigen. Wenn der Anhänger ins Schlingern gerät, kann sogar das Zugfahrzeug ins Schleudern geraten. Damit eine korrekt verteilte Ladung auch da bleibt, wo sie sein soll, sind feste Gurte oder Netze zu verwenden.
4. Vor dem Start kurz kontrollieren: Vor Fahrtantritt sollten noch einige Punkte beachtet werden. Ist die Kupplung tatsächlich eingerastet? Stimmt der Reifendruck sowohl an Zugfahrzeug wie Anhänger? Ist das gesetzlich vorgeschriebene Abreißseil der Auflaufbremse wie vorgesehen mit der Anhängerkupplung verbunden? Hängen Abreißseil und Elektrokabel hoch genug über der Fahrbahn? Die Funktion von Blinker, Warnblinkanlage, Licht, Bremslicht sowie Kennzeichenbeleuchtung am Anhänger sollte vor jeder Fahrt überprüft werden.
5. 100 km/h sind das Maximum: Für Gespanne gelten andere Regeln als für Fahrzeuge ohne Trailer. In Deutschland liegt die Höchstgeschwindigkeit in der Regel bei 80 km/h, selbst auf Autobahnen. Ausnahme: Manche Anhänger können eine 100-km/h-Zulassung erhalten. Die Voraussetzungen: Das Zugfahrzeug muss mit dem Antiblockiersystem (ABS) ausrüstet sein, und es darf nicht mehr als 3.500 Kilogramm wiegen. Der Anhänger muss unter anderem über die Reifen für das höhere Tempo geeignet sein, diese dürfen zudem nicht älter als sechs Jahre sein. Am Heck des Hängers muss die offizielle 100-km/h-Plakette kleben. Dass diese und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, bestätigt eine GTÜ-Prüfstelle. Ist alles in Ordnung, erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde die 100-km/h-Zulassung.
6. Unterwegs mit Anhänger: Der Bremsweg mit dem Gespann ist deutlich länger als mit dem Solo-Pkw. Somit sollte ein größerer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden und etwa vor dem Abbiegen frühzeitig gebremst werden. Der Radius in Kurven ist größer, deswegen sollte der Abstand zum Scheitelpunkt einer Kurve größer sein. Starker Seitenwind kann die Stabilität des Gespanns beeinträchtigen, dann ist es sinnvoll, das Tempo zu reduzieren und nur behutsam gegenzulenken. Beim Überholen beschleunigt ein Gespann langsamer. Beim Einscheren nach dem Überholen ist die zusätzliche Länge zu beachten. Außerdem muss ein Gespannfahrer auf einspurigen Landstraßen den Abstand vor dem Fahrzeug zum Vorherfahrenden so groß wählen, dass andere überholende Verkehrsteilnehmer gefahrlos einscheren können.
7. Der richtige Führerschein: Weit verbreitet ist der Führerschein Klasse B. Mit ihm dürfen kleine 750-Kilogramm-Anhänger ans Zugfahrzeug gekuppelt werden. Caravan und Bootsanhänger wiegen meist mehr. Dann ist zu beachten, dass der Gesamtzug nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist. Bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht beider Fahrzeuge macht der Führerschein B96 möglich. Der lässt sich im Rahmen eines Ein-Tageskurses mit theoretischem und praktischem Unterricht ohne Prüfung erwerben. BE lautet die Bezeichnung eines Führerscheins, bei dem Zugfahrzeug wie Anhänger jeweils 3,5 Tonnen wiegen dürfen, also zusammen maximal sieben Tonnen. Der setzt das Bestehen einer praktischen Prüfung voraus. Übrigens: Wer vor 1999 den Führerschein der damaligen Klasse 3 gemacht hat, benötigt die B96-Erweiterung nicht. Auch nach dem Umtausch in den heutigen Führerschein im Scheckkartenformat darf das Zugfahrzeug bis zu 7,5 Tonnen wiegen und ein Gespann maximal zwölf Tonnen.
8. Änderungen auf EU-Ebene: Zum Führerschein sind bei der Europäischen Union (EU) Änderungen im Gespräch. Wer die Fahrerlaubnis der Klasse B zwei Jahre oder länger besitzt, soll Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen – beschlossen ist das noch nicht. Bei allen anderen Fahrzeugen soll diese Anhebung von 3,5 auf 4,25 Tonnen nur gelten, wenn sie einen alternativen Antrieb haben.
Text und Foto: GTÜ
Fr, 22. November 2024
Mo, 18. November 2024
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