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Im Oktober wird es Zeit für Winterreifen

  • Der rechtzeitige Wechsel ist ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit

  • Ab dem 01. Oktober 2024 sind ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne 
    „Alpine“-Symbol nicht mehr zugelassen

  • Die Reifen müssen zu den Witterungsverhältnissen passen – eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht

 

Wenn der Oktober golden ausfällt, liegt der Gedanke an Winterreifen eher fern. Doch die Erfahrung lehrt: Rasch kann ein Kälteeinbruch kommen. Reifen mit Winterprofil bieten nicht allein bei Schnee und Eis Vorteile gegenüber Sommerpneus, sondern bereits dann, wenn das Thermometer unter sieben Grad Celsius fällt. Daher betont die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH die Faustregel: Winterreifen von Oktober bis Ostern. Wie bei den Sommerreifen schreibt der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Die GTÜ empfiehlt für die eigenen Sicherheit mehr: Mindestens vier Millimeter sollten es sein. Liegt die Profiltiefe darunter, lässt die Reifenhaftung bei widrigen Verhältnissen wie Schnee oder Schneematsch stark nach.

 

Eine Pflicht für Winterreifen besteht in Deutschland nicht. Hinter dem gern verwendeten Begriff „situative Winterreifenpflicht“ verbirgt sich, dass ihr Einsatz vom Wetter abhängig ist. Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte (Paragraf 2 Absatz 3a StVO) erhöht sich mit ungeeigneten Reifen nicht nur die Unfallgefahr drastisch: Wer mit falschen Reifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und einem Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. Werden andere Verkehrsteilnehmer wegen ungeeigneter Bereifung behindert, beispielsweise weil ein Auto wegen durchdrehender Räder nicht vom Fleck kommt, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro sowie bei einer Gefährdung auf 100 Euro. Bei einem Unfall steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Es kann noch schlimmer kommen: Wegen grober Fahrlässigkeit im Falle eines Unfalls verweigern oder kürzen manche Versicherungen die Kostenübernahme der verursachten Schäden. Übrigens: Für Motorräder gilt die situative Winterreifenpflicht nicht. Aber es versteht sich von selbst, dass Zweiradfahrer bei Glättegefahren aller Art ganz besonders umsichtig unterwegs sein sollten.

 

Nicht alle grobstolligen Pneus fallen in die Kategorie Winterreifen. Seit 2018 müssen neue Winterreifen sowie Ganzjahresreifen mit dem „Alpine“-Symbol versehen sein, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocken. Zum 1. Oktober 2024 sind ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol nicht mehr für Eis und Schnee zugelassen – die M+S-Kennzeichnung reicht nicht.

 

Weil die Gummimischung unabhängig von der Laufleistung altert, rät die GTÜ, Winterreifen nach ungefähr sechs Jahren durch neue Pneus zu ersetzen. Das Produktionsdatum der Reifen lässt sich an der Außen- oder Innenflanke mit Hilfe der DOT-Nummer ablesen. Die letzten vier Ziffern geben Auskunft. Beispiel: Die Ziffern „4220“ bedeuten, dass der Reifen in der 42. Woche des Jahres 2020 hergestellt wurde.

 

Bleibt die Frage, wer die Räder wechselt. Werkstätten erledigen das in einer halben Stunde oder weniger. Allerdings gibt es Ende Oktober/Anfang November oftmals Wartezeiten von einer Woche oder gar mehr. Mancher Autofahrer greift selbst zu Wagenheber und Radkreuz. Einige Dinge gibt es dabei zu beachten. Zum Beispiel den sicheren Stand des Fahrzeugs durch Anziehen von Handbremse und Einlegen des ersten Gangs beziehungsweise des Automatik-Wählhebels in Stellung „P“. Zusätzlich ist ein Keil sinnvoll, um das Auto gegen Wegrollen zu sichern. Bereits genutzte Reifen sollten immer auf sichtbare Schäden geprüft werden. 

 

Sinnvoll ist es, die Radmuttern leicht zu lösen, bevor der Wagenheber angesetzt wird. Dabei den an Bord befindlichen Wagenheber zu nutzen, ist möglich. Wesentlich bequemer und sicherer geht es mit einem stabilen Hydraulikwagenheber. Vom Boden abgehoben lassen sich die bereits gelockerten Schrauben ohne großen Kraftaufwand herausdrehen und die Räder abnehmen. Nun die Winterpneus aufsetzen. Auch hier genügt zunächst ein handfestes Anziehen der Muttern. Die neu montierten Räder werden dann mit einem Drehmomentschlüssel nach dem Ablassen des Wagens festgezogen. Bei Felgen mit vier Schrauben ist ein Anziehen „über Kreuz“ sinnvoll, bei fünf oder sechs Schrauben ist es ein sternförmiges Vorgehen.

 

Die GTÜ empfiehlt, die Radmuttern 50 bis 100 Kilometer nach dem Radwechsel erneut mit dem Drehmomentschlüssel nachzuziehen. Eine Werkstatt erledigt das in wenigen Minuten, zuhause vergeht kaum mehr Zeit. Der Lohn: Mit den paar Klicks für die Sicherheit stellt sich beim Fahrer das beruhigende Wissen ein, dass der Pkw zuverlässig auf seinen vier Rädern rollt.

 

Für die Fahrt gerade in der dunklen Jahreszeit richtet sich dieses Angebot vieler GTÜ-Prüfstützpunkte: Sie bieten bis ins neue Jahr hinein einen Licht- und Reifen-Check an. Eine gut funktionierende und korrekt eingestellte Beleuchtung sowie eine den Witterungsverhältnissen angemessene Bereifung tragen viel zur Verkehrssicherheit bei.

 

Text und Foto: GTÜ

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 27. September 2024

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