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Das ändert sich für Autofahrer 2025

Steigende Versicherungsprämien, höhere Spritpreise, neue Regeln für Reisen mit dem Auto nach Großbritannien – das und vieles mehr erwartet Autofahrer nächstes Jahr.

 

Bestand hat nur der Wandel – und der trifft im nächsten Jahr selbstverständlich auch die Autofahrer. Billiger wird das Fahren 2025 für die meisten sicher nicht. Denn die Kfz-Versicherungen passen ihre Preise an – für viele von uns leider nach oben. Auch der Sprit wird wieder teurer werden. Daneben gibt es neue rechtliche Regelungen, wie etwa die Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung für Reisen nach Großbritannien. Bereite Dich als Autofahrer rechtzeitig auf die Neuerungen vor, um möglichen Strafen und Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.
 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Winterreifen: neue Regel (Schneeflocke statt M+S)

  • Führerschein-Umtauschpflicht für ab 1971 Geborene

  • Spritpreise steigen, weil die CO2-Steuer erhöht wird

  • Kfz-Versicherung: Prämien steigen für viele

  • THG-Quote kann auch 2025 beantragt werden

  • HU: Autos mit orangener Plakette müssen zum TÜV

  • Maut und Vignetten für Österreich und die Schweiz

  • Gasprüfung für Reisemobile wird zur Pflicht

  • Einreisegenehmigung für Reisen nach UK

 

Winterreifen nur noch mit Schneeflockensymbol

M+S, was für Matsch plus Schnee steht, reicht als Kennzeichnung seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als Beleg für echte Wintertauglichkeit aus. Das Problem: M+S zeichnet auch viele Offroad-Reifen aus, die auf winterlichen Straßen kaum Grip bieten. Es gibt neue gesetzliche Anforderungen für Winterpneus, die nur jene Reifen erfüllen, die eine Schneeflocke in einem Alpine-Symbol auf der Flanke führen, meist weiterhin in Verbindung mit der M+S-Kennung. Auch Ganzjahresreifen können das Symbol tragen.

In Deutschland existiert übrigens keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings gibt es eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, bei Glatteis oder Schnee, darf deshalb ausschließlich mit Winterreifen gefahren werden. Die Eselsbrücke für die Montage von Winterreifen von O bis O (Oktober bis Ostern) ist eher eine Gedankenstütze. Es gibt keine Vorschrift für Winterreifen in diesem Zeitraum. Wer sein Auto bei Schnee und Eis konsequent stehen lässt, kann in der Regel auf den Reifenwechsel verzichten.

 

Führerscheintauschpflicht

Nicht alle Änderungen 2025 gelten für alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Die Pflicht zum Umtausch des alten grauen oder rosa „Lappens“ in einen fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat trifft nur jene, die zwischen 1971 und 1988 geboren sind. Und sie müssen schnell handeln, denn der Umtausch des Führerscheins hat vor dem 19. Januar 2025 zu erfolgen. Das neue Dokument gilt für 15 Jahre, muss nach Ablauf dieser Zeit wieder gewechselt werden und kostet 25 Euro. Wer seiner Umtauschpflicht nicht nachkommt und nach dem Stichtag von der Polizei angehalten wird, muss damit rechnen, mit zehn Euro zur Kasse gebeten zu werden. Wirklich unnötig.

 

Benzin und Diesel - die Preise ziehen an

Nachdem uns der Herbst 2024 sehr günstige Spritpreise beschert hat, werden sie 2025 sehr wahrscheinlich merklich anziehen. Ein Grund dafür sind steigende Steuern auf den CO2-Ausstoß. 2025 werden für jede emittierte Tonne Kohlendioxid 55 Euro fällig (zum Vergleich 2024: 45 Euro). Daraus resultiert ein Preisanstieg an den Zapfsäulen; Experten gehen von etwa drei bis vier Cent pro Liter aus.

 

Viele Kfz-Versicherungsprämien werden steigen

Wie in jedem Jahr passen auch 2025 die Versicherer die Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherungen an. Teure Ersatzteile und immer komplexere Fahrzeuge machen Reparaturen stetig kostenintensiver, also verteuern sich auch einige Versicherungsverträge. Für 7,1 Millionen Autofahrer sollen höhere Prämien anfallen, aber immerhin 5,1 Millionen profitieren von günstigeren Klassifizierungen. Für rund 30 Millionen Autofahrer ändert sich bei der Typklasse nichts. Auch die Regionalklassen zahlreicher Autofahrer werden angepasst, 4,7 Millionen rutschen in eine günstigere Einstufung, während die Beiträge für 9,4 Millionen steigen.

 

Frische Hauptuntersuchung - "Orange" ist nicht mehr gültig

 

2025 läuft die Gültigkeit der orangefarbenen HU-Plakette aus. Trägt das hintere Kennzeichen so einen Kleber (siehe Abb.), muss das Auto zur Hauptuntersuchung (HU). Besteht es vor den strengen Augen des Prüfingenieurs, wird er den alten Kleber vom Nummernschild kratzen und dort eine gelbe Plakette anbringen. Diese gilt dann wieder für zwei Jahre. Wer den TÜV überzieht und erwischt wird, muss übrigens 15 Euro Bußgeld zahlen, wenn es sich um zwei bis vier Monate handelt. Wird die HU um bis zu acht Monate versäumt, besteht die Gefahr, ein Bußgeld von 25 Euro zu erhalten. Ab acht Monaten steigt das Bußgeld auf 60 Euro und das Konto in Flensburg wächst um einen Punkt an.

 

 

Nur mit Genehmigung nach Großbritannien 
Der Brexit wird ab 2. April 2025 auch für Privatpersonen die Reise nach Großbritannien im eigenen Auto verkomplizieren. Denn ab diesem Datum wird die elektronische Einreisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation) für Reisende aus der EU auf die Nachbarinsel verpflichtend. Immerhin sind die Kosten für die Beantragung mit zehn Pfund erträglich und die Genehmigung kann online oder über eine App beantragt werden.

 

Text: mobile.de, Foto: picture alliance/Sven Simon-Frank Hoermann

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 08. November 2024

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