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Das Rechtsfahrgebot: Was ist zu beachten?

  • Auf mehrspurigen Fernstraßen nicht dauerhaft links oder in der Mitte 
    fahren

  • Rechtsfahrgebot ist insbesondere in § 2 und § 7 StVO geregelt

  • Wichtig ist das korrekte Bilden der Rettungsgasse 

     

In Kontinentaleuropa gilt Rechtsverkehr, wie in den meisten Ländern der Welt. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug grundsätzlich auf der rechten Spur einer Straße fährt, sich zwei Verkehrsteilnehmer also jeweils auf ihrer linken Seite passieren. Was bedeutet das Rechtsfahrgebot in Deutschland detailliert? Es beschreibt das korrekte Verhalten auf mehrspurigen Straßen und ist insbesondere in § 2 und § 7 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH nennt wichtige Einzelheiten und Anwendungsfälle des Rechtsfahrgebots.

 

Hohe Relevanz hat das Rechtsfahrgebot vor allem auf mehrspurigen Straßen außerhalb von Ortschaften, also auf Bundesautobahnen, Bundesstraßen oder mehrspurigen Landesstraßen. Bei mindestens drei Fahrspuren je Richtung darf nicht dauerhaft links oder in der Mitte gefahren werden, sofern die Straße frei ist. Wer durch das dauerhafte Befahren der Mittelspur einer freien Autobahn andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburger Zentralregister belegt werden.

 

Sind hingegen mehrere Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur unterwegs und ist der nächste Überholvorgang bereits abzusehen, darf man auf seiner Spur bleiben. Ganz konkret wird hier die StVO in § 7: Demnach dürfen „Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt“.

 

Was gar nicht geht: Im normal fließenden Verkehr auf mehrspurigen Straßen außerorts rechts überholen, weil man der Meinung ist, ein Auto sei zu langsam auf der linken oder mittleren Spur unterwegs. Das kann mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt geahndet werden. Anders sieht es bei zähfließendem Verkehr aus: Wenn sich auf zwei nebeneinanderliegenden Fahrspuren Autoschlagen gebildet haben, darf man auf der rechten Spur an den Fahrzeugen auf der linken mit mäßig schnellerem Tempo vorbeifahren.

 

Eine besondere Form des Rechtsfahrgebotes gilt bei Stau: Dann muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Hier gilt, dass Fahrzeuge auf der linken Spur nach links ausweichen. Alle anderen Autos ziehen nach rechts, um Platz zu schaffen für die Einsatzfahrzeuge. Kleiner Tipp: Klebt die Umweltplakette der GTÜ an der Windschutzscheibe, haben Fahrerin oder Fahrer das richtige Verhalten stets im Blick. Denn auf der Rückseite – also zum Fahrer hin – ist das Bilden der Rettungsgasse dargestellt. 

 

Schließlich gibt es Sonderfälle: Wer auf eine Autobahn auffährt, darf auf dem Einfädelstreifen schneller sein als Autos auf der Fahrspur links daneben und diese bis zum Einfädeln rechts überholen. Das Einfädeln sollte aber immer ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer geschehen. Eine Abweichung vom Rechtsfahrgebot für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Gespanne (sie dürfen den linken Fahrstreifen nicht benutzen) gilt, wenn sich Autobahnen aufteilen: Ist die abzweigende Strecke nur über die ganz linke Spur zu erreichen, darf diese in solchen Situationen auch von Lastwagen befahren werden.

 

Text und Foto: GTÜ

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 07. Mai 2024

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60528 Frankfurt am Main

 

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